WAFFENERWERBSGENEHMIGUNG

Alle Informationen sind auf der folgenden Seite zu finden: http://www.vd.ch/armes

Über dieses e-vd-Portal kann ein Antrag auf eine Waffenerwerbsgenehmigung ausgefüllt werden. Die Zahlung kann auch online mit einer Kreditkarte erfolgen. Sollten Sie nicht über einen Internetzugang verfügen, können Sie das Formular auch im Bureau des armes ausfüllen. (Adresse siehe unten). Bewahren Sie den Zahlungsnachweis auf, da dieser für den Erhalt der Genehmigung erforderlich ist.

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Bonne nouvelle ! L’armurerie rouvre enfin ses portes au public à partir du mardi 20.01 Après les événements d’octobre, nous sommes heureux de pouvoir vous accueillir à nouveau en magasin. Merci à toutes et tous pour votre soutien, votre patience et votre fidélité. Au plaisir de vous revoir très bientôt !